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TTIP - Volksbegehren
Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. II Nr. 103/2013, festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, dem 23. Jänner 2017, bis (einschließlich) Montag, dem 30. Jänner 2017,
in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem den Familiennamen oder Nachnamen, den Vornamen sowie das Geburtsdatum der Stimmberechtigten oder des Stimmberechtigten zu enthalten.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte.
Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen) auf:
Gemeindeamt Kirchbichl, Oberndorferstraße 1, Meldeamt, Parterre
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden
Zeiten vorgenommen werden:
Eintragungszeiten:
Montag, 23. Jänner 2017, 08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag, 24. Jänner 2017, von 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, 25. Jänner 2017, von 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag, 26. Jänner 2017, von 08.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 27. Jänner 2017, von 08.00 - 16.00 Uhr
Samstag, 28. Jänner 2017, von 08.00 - 12.00 Uhr
Sonntag, 29. Jänner 2017, von 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, 30. Jänner 2017, von 08.00 - 16.00 Uhr

Lageplan
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