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Heizkostenzuschuss 2021/22
Für die Heizperiode 2021/22 wurde vom Land Tirol ein einmaliger Zuschuss zu den Heizkosten und zusätzlich ein einmaliger Covid-Energiekostenzuschuss gewährt.
Der Heizkostenzuschuss beträgt € 250,-- pro Haushalt.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im Gemeindeamt Radfeld - Abteilung Meldeamt - einzureichen und kann vom 01. Juli 2021 bis einschließlich 30. November 2021 gestellt werden.
Antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol gem.§ 3 TMSG
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs/Grundversorgungsleistung beziehen,
- BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen
Für die Antragstellung gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- € 970,00 pro Monat für allein stehende Personen
- € 1.560,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- € 250,00 pro Monat zusätzlich für das 1. und 2.Kind und
- € 180,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- € 540,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- € 370,00 pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Das monatliche Einkommen (alle Einkünfte, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/gemeldeten Personen zufließen) ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 x jährlich bezogen werden (Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
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