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Verordnung - Krampus- und Perchtenlauf 2014
Der Bürgermeister der Gemeinde Radfeld erteilt die Bewilligung zum PERCHTEN- und KRAMPUSLAUF im Gemeindegebiet von Radfeld unter Einhaltung nachstehender Bedingungen:
1) Der PERCHTEN- und KRAMPUSLAUF 2014 ist in der Gemeinde Radfeld nur am 4., 5. und 6. Dez., jeweils von 10.00 bis 21.00 Uhr gestattet.
2) Die Teilnahme ist nur jenen Personen gestattet, die sich rechtzeitig beim Gemeindeamt Radfeld unter Angabe des Namens und der Adresse angemeldet haben und im Besitz einer KENNNUMMER sind. Die Nummern können beim Gemeindeamt Brixlegg bezogen werden.
3) Die von der Gemeinde Brixlegg ausgegebenen Nummern sind während des ganzen Laufes von jedem Teilnehmer gut sichtbar an der Verkleidung zu tragen.
4) Der Lauf hat sich auf Gemeindestraßen und den Bereich des Dorfplatzes zu beschränken, Verkehrsbehinderungen bzw. -beeinträchtigungen haben zu unterbleiben.
5) Die Nummernzuordnung hat laut Anmeldeliste zu erfolgen, sie ist während des gesamten Laufes einzuhalten. Der Austausch von Nummern ist unstatthaft!
6) Übertretungen dieser Verordnung können mit Geldstrafe bis zu € 365,- oder mit Arreststrafe bis zu 3 Wochen bestraft werden.

Lageplan
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