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Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Öffentliche Kundmachung der Stadtgemeinde Wörgl

Die Stadtgemeinde Wörgl weist aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist. Nähere Informationen dazu anbei.


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