Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl

Soziale Härtefälle können um Erlass der Kindergartengebühr ansuchen!

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Stadtgemeinde Wörgl verpflichtet, während des Lockdowns sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet zu halten. Deshalb werden auch die Gebühren auf üblichem Weg abgerechnet. Allerdings besteht für soziale Härtefälle die Möglichkeit, um eine Gebührenbefreiung unter buergermeistersekretariat@stadt.woergl.at anzusuchen. Sollte dem Ansuchen stattgegeben werden, wird der vorgeschriebene Betrag auf das Konto des Einzahlers/ der Einzahlerin rücküberwiesen.

Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl
23.11.2020 00:00
23.01.2021 00:00
47.487 12.0639 Bahnhofstr. 15 6300 Wörgl Tirol Österreich
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