Im Rahmen der 37. Öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.02.2021 beschloss der Gemeinderat gem. §61 Abs. 2 lit. b TGO die Durchführung einer Volksbefragung zum Thema Wörgler Wasserwelt. Die Fragestellung lautet:
„Soll die Wörgler Wasserwelt saniert werden und die Stadtgemeinde Wörgl die Kosten durch Aufnahme eines zusätzlichen Bankkredites finanzieren.“
In diesem Zusammenhang will die Stadtgemeinde Wörgl ihrer Informationspflicht nachkommen und deshalb folgende Unterlagen der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung stellen.
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