Im Anhang finden sich die Teststationen im oberbayrischen Raum und in Schwaben. Dazu ist mit Stand Samstag, 24. Oktober 2020 wichtig:
Die Homepages der Landratsämter finden sich unter
https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/landkreise/index.php
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass sich aktuell die rechtliche Lage immer wieder rasch ändert. Daher wird allen Berufstätigen, die nach Bayern pendeln müssen, empfohlen, sich stets auch tagesaktuell im jeweiligen Landkreisamt bzw. in der bayrischen Staatskanzlei zu informieren.
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