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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

* Geburtsurkunde beider Elternteile
* Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
* Heiratsurkunde der Eltern
* Meldenachweise beider Elternteileallenfalls

weitere vorzulegende Unterlagen z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war,

* Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom
Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Gebühren üblicherweise: EURO 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Mitarbeiter: Scharnagl Hermann
Schöpf Nina

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