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Anzeige einer Geburt
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
* Geburtsurkunde beider Elternteile
* Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
* Heiratsurkunde der Eltern
* Meldenachweise beider Elternteileallenfalls
weitere vorzulegende Unterlagen z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war,
* Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom
Geburtsstandesamt eingefordert werden.
Gebühren üblicherweise: EURO 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
* Geburtsurkunde beider Elternteile
* Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
* Heiratsurkunde der Eltern
* Meldenachweise beider Elternteileallenfalls
weitere vorzulegende Unterlagen z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war,
* Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom
Geburtsstandesamt eingefordert werden.
Gebühren üblicherweise: EURO 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Mitarbeiter: |
Scharnagl Hermann Schöpf Nina |
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