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Lösungsansatz anstelle von KO-Argumenten

Andreas Lettenbichler
Das Anliegen von Frau Thurner ist berechtigt und nachvollziehbar. Ich denke, dass sie sich - auch im Sinne anderer Eltern - eine positive Antwort erwarten darf. Es gibt sicher Lösungen, bei denen sowohl die Anliegen der Eltern als auch die Anforderungen des Wave (Hygiene, Eintrittsumgehung, ...) in Einklang gebracht werden können.

Wie wäre es damit:

o Die Begleitperson brint das Kind zum Schwimmkurs

o Die Begleitperson erhält an der Kassa in Absprache mit dem Schwimmkursleiter ein neongelbes Besucherband und ist somit als Nicht-Badegast eindeutig bekannt und erkennbar.

o Für den Service wird ein kleiner Unkostenbeitrag verrechnet.

o Mit diesem Besucherband kann sie im Spind im Umkleideraum Straßenschuhe, Mantel, Handtasche, etc. verstauen und darf sich mit den blauen Überziehern (Hygieneauflage) ausschließlich im Prima-Restaurantbereich und im Garderobenbereich aufhalten. Die Begleitperson ist somit im Haus, jedoch ausserhalb des Einflussbereiches des Schwimmkurses.

o Mit dem Besucherband kann sie - genau wie die Badegäste - im Restaurant mittels Band konsumieren oder z. B. die Solarien benutzen.

o Fällt dem Personal eine Person mit gelben Band außerhalb des Restaurant- und Garderobenbereiches auf, wird rigoros der volle Tageseintrittspreis verrechnet.

o Beim Verlassen wird die aufgebuchte Konsumation bezahlt.

Mir fallen spontan keine KO-Argumente ein, die dagegen sprechen würden.
Ich freue mich, wenn für diese Fälle ehebaldigst ein Konsens gefunden wird!

Mit freundlichen Grüßen!
Andreas Lettenbichler
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