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Gerissene Rehe im Wörgler Jagdgebiet

Gerissene Rehe im Wörgler Jagdgebiet

Gerissenes Reh, nähe Sprungschanze (April 2019). Foto Sabine Obholzer

Mit einem Apell wendet sich dieser Tage die Wörgler Jagdpächterin Sabine Obholzer an die Öffentlichkeit. Und prangert die Unverantwortlichkeit vieler Hundebesitzer an. So wurden in den vergangenen Monaten immer wieder Rehe von Hunden gewildert und gerissen.

Gehetzt, gestellt, getötet

Im vergangenen schneereichen Winter konnte sich das Wild nur mit hohem Energieraufwand zu den Fütterungen bewegen. Leider wurde es dem Wörgler Wild in diesem Winter besonders schwergemacht. Und zwar von freilaufenden Hunden, die von Dezember bis April eine Vielzahl von Rehen gerissen haben. Ein Wanderer musste sogar mitansehen, wie zwei Hunde ein Reh rissen und fast zur Gänze auffraßen. Kein Einzelfall. Und die Dunkelziffer dürfte weit höher sein.

Hund von Jagdtrieb geleitet

Ein Hund, der ein Stück Wild wittert, ist kaum mehr zu halten. Er setzt dem Wild nach bis er es gestellt hat und verbeißt sich in ihm. Das Reh hat kaum eine Chance, dem jagenden Hund zu entkommen. Das Wild durchlebt eine Hetzjagd, wird dabei oft sehr stark verletzt - abgerissene Hinterläufe oder offene Bisswunden in Hals und Brustkorb sind die üblichen Verletzungen. Meist müssen diese dann vom Jäger mit einem Fangschuss erlöst werden.

Hunde an die Leine

Nicht allen Hundebesitzern ist bewusst, dass ihr Vierbeiner in freier Wildbahn an die Leine gehört. Trotzdem ernten die Aufsichtsjäger meist Unverständnis, wenn sie die Hundebesitzer auffordern, ihren Hund anzuleinen. Und es gibt immer ein erstes Mal, so wie heuer bei einem Wörgler Labrador. Er hetzte und biss ein Reh zu Tode, für die Hundebesitzerin bislang unvorstellbar.

Verstoß gegen Leinenzwang kann teuer werden

Das Wildern der Hunde bedeutet Wilderei. Strafen und Schadenersatzansprüche bis zum Verlust des Hundes sind die Folge. Denn laut Landespolizeigesetz herrscht im gesamten Waldgebiet Leinenzwang. Gemäß Verordnung der Stadtgemeinde Wörgl vom 03. November 2011 sind Hunde zudem auf den Spazierwegen Möslalmweg und Filzweg sowie auf den Wörgler Laufstrecken Fuss-Fit-Runde, Egger Runde, Feller Strecke, Grisu Runde, Solar Klingler Runde und der Abkürzungsstrecke an die Leine zu nehmen. Bei Nichtbefolgung können Strafen bis zu € 360,- ausgesprochen werden.

Jäger sind angehalten, wildernde Hunde zu erschießen

Aufgrund der vielen Vorfälle sah sich nun die Pächterin des Wörgler Jagdgebietes, veranlasst, den Aufsichtsjägern sowie Jagdkollegen den Auftrag zum Abschuss von wildernden Hunden gem. § 35 Abs. 5 Tiroler Jagdgesetz 2004, Novelle 2015 zu erteilen.

Veröffentlicht: 17.04.2019