Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Stadtgemeinde Wörgl verpflichtet, während des Lockdowns sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet zu halten. Deshalb werden auch die Gebühren auf üblichem Weg abgerechnet. Allerdings besteht für soziale Härtefälle die Möglichkeit, um eine Gebührenbefreiung unter buergermeistersekretariat∂stadt.woergl.at anzusuchen. Sollte dem Ansuchen stattgegeben werden, wird der vorgeschriebene Betrag auf das Konto des Einzahlers/ der Einzahlerin rücküberwiesen.
Veröffentlicht: 23.11.2020
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