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Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl

Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl
Der neuerliche „Lockdown“ aufgrund der Corona-Krise beinhaltet ab Inkrafttreten am 3. November tiefgreifende Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Diese betreffen zum Teil auch die Verwaltung der Stadtgemeinde Wörgl.

Vorweg: Der Betrieb des Stadtamtes bleibt weiterhin vollumfänglich aufrecht. Um dies im Sinne der Verordnung zum neuerlichen Lockdown auch weiterhin gewährleisten zu können, werden sämtliche Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln im Stadtamt verstärkt.

Bürgerbüro im Zweischichtdienst

Das Bürgerbüro der Stadtgemeinde Wörgl bleibt im Rahmen der Amtszeiten geöffnet, wird während des Lockdowns allerdings in einem Schichtdienst mit zwei Teams geführt. Dies soll im Fall einer Corona-Infektion die Aufrechterhaltung des Servicedienstes für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten. Hochzeiten sind übrigens nicht untersagt. Es besteht trotz Lockdown die Möglichkeit, am Standesamt zu heiraten. Auch innerhalb der anderen Verwaltungsabteilungen des Stadtgemeindeamtes steht die Sicherheit im Vordergrund. Aus diesem Grund wird dort verstärkt auf Homeoffice umgestellt.

Besuch des Seniorenwohnheims mit neuen Auflagen

So darf jeder Bewohner des Wörgler Seniorenwohnheimes pro zwei Tage nur mehr einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. bis 17. Nov. dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen zudem ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Wenn das nicht möglich ist, ist während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske vorgeschrieben.

Veröffentlicht: 02.11.2020