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Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl: Kinderbetreuung

Mitteilung der Stadtgemeinde Wörgl: Kinderbetreuung

Kinderbetreuung: Trotz Lockdown bis zum 24. Jänner verlängert!

Die Stadtgemeinde Wörgl möchte darauf hinweisen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Stadtgemeinde Wörgl ab dem 7. Jänner trotz neuerlichem Lockdowns verpflichtet ist, die Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet zu halten. Dies gilt auch im Falle einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 24. Jänner. Im Bedarfsfall besteht für die Eltern also die Möglichkeit, die Kinderbetreuung in den Wörgler Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Soziale Härtefälle können um Erlass der Kindergartengebühren ansuchen!

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die Kinderbetreuungseinrichtungen während des Lockdowns verpflichtend geöffnet zu halten, werden auch die Gebühren auf üblichem Weg abgerechnet. Allerdings besteht für soziale Härtefälle die Möglichkeit, um eine Gebührenbefreiung unter bgm@stadt.woergl.at anzusuchen. Sollte dem Ansuchen stattgegeben werden, wird der vorgeschriebene Betrag auf das Konto des Einzahlers/ der Einzahlerin rücküberwiesen.

Veröffentlicht: 04.01.2021