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Mitteilung des Landes Tirol

Mitteilung des Landes Tirol

Novelle zum Landespolizeigesetz betrifft neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden!

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalterlnnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen. Außerhalb des bebauten Gebietes kann die Gemeinde per Verordnung für weitere Bereiche eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht verordnen. Die Strafgelder bei Verstößen gegen diese Regelungen kommen der Gemeinde zu.

Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainerlnnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar am WIFI angeboten. Die Termine der ersten Kurse finden sich in der Anlage. Ziel dieser Novelle ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen wie dem Tierschutz gerecht zu werden.

Anlage:

Termine Sachkundenachweis für Hundehalter Bezirk Kufstein:

Termin Februar 2020:

FR 21.02.2020, 18:30 bis 21.00, WIFI Kufstein/Florian Schneider

Termin März 2020

MO 23.03.2020, 18:30 bis 21:00, WIFI Kufstein/Florian Schneider

Termin April 2020:

FR 24.04.2020, 18:30 bis 21:00, WIFI Kufstein/Florian Schneider

Termin Mai 2020:

FR 15.05.2020, 18:30 bis 21:00, WIFI Kufstein/Florian Schneider

Veröffentlicht: 03.02.2020