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Mitteilung des Landes Tirol

Mitteilung des Landes Tirol

Wichtige Informationen für berufliche Grenzpendler!

Im Anhang finden sich die Teststationen im oberbayrischen Raum und in Schwaben. Dazu ist mit Stand Samstag, 24. Oktober 2020 wichtig:

  1. Nach derzeitigem Kenntnisstand können die beruflichen Grenzpendler aus Tirol, die in Bayern arbeiten, bei den aufgelisteten Teststationen eine kostenfreie Testung im Sinne der bayerischen Verordnung vornehmen lassen.
  2. Die Anmeldung muss dabei (leider) jeweils individuell über die einzelnen Landratsämter erfolgen. Es gelten die jeweiligen örtlichen Anmeldeverfahren. Dies gilt es zu beachten.
  3. Im Rahmen der Testung empfiehlt es sich, mittels einer Bestätigung des Arbeitgebers die eigene berufliche Tätigkeit in Bayern nachzuweisen.

 

Die Homepages der Landratsämter finden sich unter

https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/landkreise/index.php

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass sich aktuell die rechtliche Lage immer wieder rasch ändert. Daher wird allen Berufstätigen, die nach Bayern pendeln müssen, empfohlen, sich stets auch tagesaktuell im jeweiligen Landkreisamt bzw. in der bayrischen Staatskanzlei zu informieren.

Veröffentlicht: 27.10.2020