Tierkörpersammelstelle Kundl – Liesfeld öffnet ab Montag 03.01.2022

Freuen sich alle über die neue Tierkörpersammelstelle am Möslbichl in Kundl: Die Vertreter der Gemeinden und des Landes (v.l.n.r.) BGM Andreas Ehrenstrasser (Langkampfen), Veterinär Dr. Matthias Vill (BH Kufstein), BGM Hermann Ritzer (Bad Häring), BGM Peter Payr (Schwoich), BGM Anton Hoflacher (Kundl), BGM Hannes Eder (Wildschönau), BGM Herbert Rieder (Kirchbichl), BGM Dieter Martinz (Mariastein), Vbgm. Martina Lichtmannegger (Breitenbach), BGM Walter Osl (Angerberg), BGM Hedi Wechner (Wörgl), Vbgm. Manfred Wimpissinger (Angath) und Martin Klingler (Vertriebsleiter DAKA). (Foto DAKA)
Für die Bürger*innen und landwirtschaftlichen Betriebe der Gemeinden Angath, Angerberg, Bad Häring, Breitenbach, Kirchbichl, Kundl, Langkampfen, Mariastein, Schwoich, Wildschönau und Stadt Wörgl öffnet die neue „Tierkörpersammelstation Kundl – Liesfeld“ auf dem Areal der DAKA-Umladestation im Bereich Möslbichl, Gemeindegebiet Kundl – Liesfeld, Luna 100. Folgende organisatorische und veterinärbehördliche Vorgaben sind für eine reibungslose Anlieferung zu beachten:
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, jeweils von 08:00 – 16:00 Uhr
Tarife: gem. Entgelt nach § 11 TNPVO und Verrechnung über Ihre Gemeinde
- Alle angelieferten landwirtschaftlichen Nutztiere müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet sein (Ohrmarken eingezogen);
- Für alle angelieferten landwirtschaftlichen Nutztiere muss ein Viehverkehrsschein - Lieferschein beigelegt werden (Herkunftsbetrieb, OM, Altersangabe – Geb. Datum);
- Die Gewichtsermittlung erfolgt über eine Brückenwaage, sowie die Abrechnung abzüglich Landesförderung gem. Entgelt lt. TNPVO seitens Betreiber DAKA an die jeweilige Standortgemeinde; eine Übernahmebescheinigung (Entsorgungsnachweis für den Landwirt) wird ausgestellt;
- Die korrekte Altersangabe bei Rindern am VVS (BSE – Probenpflicht ab 48 Monaten durch den Amtstierarzt vor Ort) ist zu beachten;
- Für alle angelieferten Equiden ist der Equidenpass und der ausgefüllte Begleitschein (liegt vor Ort auf) abzugeben;
- Den Anweisungen des Übernahmepersonals vor Ort und des Amtstierarztes sind zu befolgen;
- Anlieferungen/Abladungen von Tierkörpern außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht erlaubt!
- Wie bisher besteht der Bereitschaftsdienst für Wochenenden, Sonn- u. Feiertagen seitens der DAKA Entsorgung mit Verantwortung, für die Haus- u. Hofabholung unter 05242 / 6910.