Hauptinhalt Kurztaste 1

Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Foto (c) Shutterstock

Öffentliche Kundmachung der Stadtgemeinde Wörgl

Die Stadtgemeinde Wörgl weist aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist. Nähere Informationen dazu anbei.

Veröffentlicht: 30.12.2019