Verbot pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet

Foto (c) Shutterstock
Öffentliche Kundmachung der Stadtgemeinde Wörgl
Die Stadtgemeinde Wörgl weist aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels eindringlich darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten ist. Nähere Informationen dazu anbei.
Veröffentlicht: 30.12.2019


