Verordnung zur Waldbrandgefahr im Bezirk Kufstein

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie außergewöhnlich hohen Temperaturen ist in allen Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereiche im Bezirk Kufstein das Entzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Als Gefährdungsbereiche gelten jene Gebiete, in denen die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers durch Funkenflug in einen benachbarten Wald begünstigt. Dieses Verbot gilt auch für sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich eines Waldes sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung.
Bei Zuwiderhandlung dieser Verordnung wird dies gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975idgF. mit einer Geldstrafe bis zu Euro 7.270,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
Verordnung anbei
Aufgrund der fortschreitenden Ereignisse bittet die Stadtgemeinde Wörgl, sich laufend auf der Homepage der Stadtgemeinde Wörgl unter www.woergl.at zu informieren.
Für die Stadtgemeinde Wörgl: Hedi Wechner


