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Richtlinie zur Beantragung von Subventionen beim Umweltausschuss Wörgl

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  • GeorgGriesser

Um künftig ordentliche Subventionsansuchen gesammelt bearbeiten und auch das Budget abschätzen zu können, wird ein Stichtag für die Abgabe eines formlosen Antrages in Verbindung eines Tätigkeitsberichtes und Kassaberichtes festgesetzt. Die Abgabefrist der Anträge für das Folgejahr wird mit 15.September festgesetzt. Als Übergangslösung für das bestehende Jahr 2015 werden mit der bis dato üblichen Vorgangsweise die Ansuchen behandelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingereichte und unvollständige Ansuchen bei der Subventionsvergabe nicht mehr berücksichtigt werden können.