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Verordnung der Stadt Wörgl 30 km/h

25.06.08

Stadtgemeinde: Wörgl

Pol. Bezirk: Kufstein

Land: Tirol

Öffentliche Kundmachung

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Stadt Wörgl lt. GR-Beschluss vom 26.6.2008, mit welcher für das Ortsgebiet von Wörgl eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h erlassen wird.

Auf Grund des § 20 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:

§ 1

Im Ortsgebiet von Wörgl ist das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h verboten.

§ 2

Von der Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß § 1 sind folgende Straßen und Straßenabschnitte ausgenommen:

a) die Brixentaler Straße im Ortsgebiet von Wörgl (ab der Kreuzung mit der B 171 bis 30m nach dem Hinweiszeichen „Ortsende“)

b) die Salzburger Straße und in Verlängerung der Egerndorfer Weg (ab der nordseitigen Grundstücksausfahrt „Rainerhof“ ((Salzburger Straße 65)) bis zur Kreuzung Egerndorfer Weg/Brixentaler Straße ((Grundstücksgrenze Egerndorfer Weg 1/Brixentaler Straße 82))

c) die Rupert Hagleitner-Straße (ab 46m nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr Werlberger ((äußerer Kreisverkehrsradius)) bis 44m vor dem östlichen Ende der am südseitigen Fahrbahnrand aufgestellten Gitterkorb-Lärmschutzwand).

§ 3

Diese Verordnung wird gemäß § 44 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 durch die Anbringung der Vorschriftszeichen „Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen „Ortstafel Wörgl“ kundgemacht.

Die Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der angeführten Verkehrszeichen in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 21.9.2006, mit der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für das Stadtgebiet von Wörgl festgelegt wurde, außer Kraft.

Der Bürgermeister: